Bodensee-Schifferpatent

Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:

Kategorie A: für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
Kategorie B: für Fahrgastschiffe
Kategorie C: für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
Kategorie D: für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m²

Mindestalter:

Kategorie A: 18 Jahre
Kategorie B: 21 Jahre
Kategorie C: 21 Jahre
Kategorie D: 14 Jahre

 

Hochrhein:

Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des Hochrhein (von Stein am Rhein bis Schaffhausen) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kategorie H) abzulegen.

Weiter Informationen:

Schifffahrtsamt Konstanz: https://www.lrakn.de/site/lrakn/node/2108638/Lde?QUERYSTRING=bodenseeschiffer